1.- VERANSTALTER UND ZWECK DER KAMPAGNE
BACARDI ESPAÑA, S.A. und BACARDI GMBH (ab hier einheitlich auch als der PROMOTER bezeichnet), erstere mit Firmensitz in der Calle Facundo Bacardi, 14, (08100) in Mollet del Vallés (Barcelona), Spanien, und Steuernummer CIF A-08005746, und zweitere mit Firmensitz in Hindenburgstraße 49, 22297 Hamburg, und Steuernummer DE118532208 veranstalten gemeinsam eine Werbekampagne für die Marke BACARDI. Zu dieser Kampagne gehören die „Bacardi Freedom Tour 10“ (Reise) und ein Auswahlprozess (Casting), bei dem die Teilnehmer der Reise bestimmt werden. Die Teilnahmebedingungen regeln sowohl das Casting als auch die eventuell nachfolgende Reise.
2.- VERTRAGSPARTNER UND ANWENDBARES RECHT
Das Casting und die eventuell anschließende Reise richten sich – unabhängig von der Staatsbürgerschaft -ausschließlich an Personen mit Wohnsitz in Spanien (ab hier als spanische Teilnehmer bezeichnet) oder in Deutschland (ab hier als deutsche Teilnehmer bezeichnet). Vertragspartner der spanischen Teilnehmer wird ausschließlich die BACARDI ESPAÑA, S.A. Insofern unterliegen die Teilnahmebedingungen spanischem Recht und es gelten andere, auf Spanisch verfasste Teilnahmebedingungen.
Vertragspartner der deutschen Teilnehmer wird ausschließlich die BACARDI GmbH. Insofern unterliegen die Teilnahmebedingungen deutschem Recht. Gegenüber deutschen Teilnehmern wird also ausschließlich die BACARDI GmbH Vertragspartnerin.
3.-MINDESTVORAUSSETZUNGEN DER TEILNAHME; AUSSCHLUß
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland
Der PROMOTER hat das Recht, Ausweispapiere der Bewerber zu überprüfen, um das Einhalten der Voraussetzungen zu gewährleisten und insbesondere Minderjährige von der Teilnahme auszuschließen.
Diejenigen Personen, die an einer früheren Ausgabe der „BACARDI FREEDOM ROUTE“ teilgenommen haben, Angestellte und sonstige Mitarbeiter des PROMOTERs sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme an der Gewinnaktion ausgeschlossen. Dasselbe gilt für das Unternehmen, das die Reise operativ durchführt, sowie deren Angestellte, Mitarbeiter und Familienangehörige, sowie ferner für die Teilnehmer der Reise. Diejenigen Personen, die in irgendeiner Art und Weise an früheren Ausgaben der „BACARDI FREEDOM ROUTE“ oder deren Kampagnen oder Komponenten mitgearbeitet haben, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
4.- DAUER
4.1.- Zeitraum und Dauer.- Die Kampagne beginnt am 09/06/2010 und endet am 31/10/2010 (einschließlich).
4.2.- Vorzeitige Beendigung.- Der PROMOTER kann die Kampagne jederzeit unterbrechen, verlängern oder beenden
5.- DURCHFÜHRUNG.
5.1.- Alle volljährigen Personen, die den im Punkt 3 „Persönliches“ beschriebenen persönlichen Anforderungen entsprechen, können teilnehmen.
5.2.-Die Kampagne wird über mehrere Kanäle an die Öffentlichkeit gebracht:
a) Veröffentlichung auf der Homepage
(www.bacardifreedomroute.com) sowie Benutzung von Werbebannern in verschiedenen Internetportalen bzw. im Fernsehen.
b) Versenden von Emails an Personen, die an früheren Werbeaktionen des PROMOTERs teilgenommen haben und Ihr Einverständnis gegeben haben, Information bezüglich zukünftiger Kampagnen zu erhalten.
c) Anzeigen in der Presse.
d) Verteilen von Plakaten und Werbeprospekten an Orten, die zur Freizeitgestaltung genutzt werden, sowie in angesagten Lokalen, Schauspielschulen, Theatern und Stränden, mit dem Ziel ein möglichst breites Publikum zu erreichen.
e) Es werden außerdem Mitteilungen in Lifestyle- oder Reisemagazinen veröffentlicht.
f) Information auf Seiten wie zum Beispiel Facebook, Youtube, Vimeo oder anderen Internet-Plattformen (ab hier als PLATTFORMEN bezeichnet).
5.3.-Die Kampagne ist in drei Phasen aufgeteilt:
a. Casting.
b. Reise.
c. Aufzeichnung und Sendung der Reise auf den Webseiten „bacardifreedomroute.com“.
a) Castingphase:
Diejenigen Personen, die an der Kampagne teilnehmen wollen, werden gebeten, ein ca. dreiminütiges Video über sich, das ca. 24 Stunden aus ihrem Leben zeigt, in einer der verschiedenen PLATTFORMEN hoch zu laden und den Link dazu im Webformular auf
www.bacardifreedomroute.com anzugeben bzw. dort einen entsprechenden Link zu setzen.
Die Jury, die vom PROMOTER ernannt wird, trifft eine erste Auswahl an Videos, um die ersten persönlichen Interviews durchzuführen.
Die Jury benennt sodann die Personen, die eine noch zu bestimmende Stadt in Deutschland geschickt werden, wo sie zu Interviews geladen werden und Videos von ihnen gedreht werden, die dann auf der Homepage zu sehen sind.
Das heißt, dass die Castingphase sich ebenfalls in drei Unterphasen aufteilt:
i.
Erste Phase des Online Castings:
Die Phase, in der die Videos auf der Homepage www.bacardifreedomroute.com gezeigt werden, beginnt am 22. Juni 2010 und endet am 11. Juli 2010. Diejenigen Videos, die nach 12 Uhr am 11. Juli 2010 eingesendet werden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen, ohne dass der PROMOTER die Sender davon benachrichtigen muss.
Die Videos dürfen nicht länger als 3 Minuten sein.
Jedes Video muss jeweils den angemeldeten Teilnehmer als Darsteller zeigen. Es ist nicht erlaubt, ein Video für mehrere Teilnehmer einzuschicken.
Jeder Teilnehmer darf jeweils nur einmal und mit nur einem Video teilnehmen.
Alle Videos, die nicht den beschriebenen technischen Voraussetzungen entsprechen, werden automatisch von der Teilnahme ausgeschlossen, ohne dass der PROMOTER die Sender davon benachrichtigen muss.
Von den eingesendeten Videos werden die besten ausgewählt. Die Darsteller dieser Videos (zugleich Teilnehmer) werden zu einem Interview in Deutschland eingeladen. Hiervon werden wiederum Videos gedreht, die auf den Webseiten hochgeladen werden können.
Von diesen Videos werden von der Jury wiederum die besten ausgewählt, die zur zweiten Phase des Castings gelangen.
ii.
Zweite Castingphase:
Die zweite Phase des Castings beginnt am 12. Juli 2010 und endet am 06. August 2010 in einer Stadt in Deutschland, die noch festgelegt wird.
In dieser zweien Phase, müssen diejenigen, die die erste Phase überstanden haben, eine Serie von Tests durchlaufen, bei denen sie unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, sich verschiedenen Arten von Herausforderungen zu stellen, Begeisterung hervorzurufen, Geschichten zu erzählen, Fotos zu schießen, Videos zu drehen und eine Reiseroute zusammenzustellen.
Zu diesem Zeitpunkt werden die einzelnen Gruppen gefilmt, um ein oder mehrere Videos zu produzieren, die später auf der Homepage veröffentlicht werden.
Der PROMOTER bestimmt den bzw. die drei Bundessieger, basierend auf den Ergebnissen der zweiten Phase des Castings. Diese drei Sieger bilden die deutsche Reisegruppe.
Es werden außerdem Reserve-Teilnehmer ausgewählt, für den Fall, dass ein oder mehrere Mitglieder der Gruppe die Reise nicht antreten können oder sich dagegen entschließen.
Der PROMOTER benachrichtigt die Bundessieger, um die letzte Phase, die Reiseplanung, durchzuführen.
Die drei Sieger der spanischen Reisegruppe werden in ähnlicher Weise ermittelt.
Zwischen dem 10. und dem 12. September 2010 organisiert der PROMOTER ein Treffen mit den drei Mitgliedern der zwei Siegergruppen in Barcelona (Spanien), um ihnen Einzelheiten der Reise, wie z.B die Spielregeln, zu erläutern.
Während dieses Zeitraums erhält jedes Gruppenmitglied die Anleitungen für die Reise, die eine Zusammenfassung des Projekts sowie die Spielregeln beinhalten. Die Teilnehmer werden alle einem Gesundheits-Check unterzogen, um festzustellen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, die Reise zu unternehmen.
b) Die Reise:
Die Gruppe, die ausgewählt wurde, unternimmt eine Reise von ungefähr 3 bis 4 tausend Kilometern, die 21 Tage dauert. Die Reise führt die Teilnehmer durch verschiedene Städte in Europa, die alle etwas Besonderes haben und für ihr kosmopolitisches Flair bekannt sind. Die Teilnehmer müssen während der gesamten Reise einen Koffer mit sich führen.
i.
Reisegruppe:
Jede Reisegruppe besteht aus 3 Mitreisenden, die von einem Kameramann begleitet werden, der dafür zuständig ist, alles, was der Gruppe passiert, zu filmen.
Die einzelnen Gruppenmitglieder sind verpflichtet, ein Reisetagebuch zu führen, wo sie ihre Erlebnisse beschreiben können. Sie haben die Aufgabe die Personen, die sie kennenlernen, Orte, wo sie übernachten, Parties, Restaurants und andere Orte, die sie besuchen, auf Papier, Film und Foto festzuhalten.
Das ganze fotografische, audiovisuelle, geschriebene oder sonst dokumentierte Material wird eingesammelt und in verschiedenen Videos zusammengestellt. Spätestens sobald die Reise zu Ende ist, werden diese Videos dann auf
www.bacardifreedomroute.com (Website) von den Web-Usern abrufbar sein.
Sollte einer der drei Gruppenmitglieder aussteigen,so bedeutet das nicht, dass die ganze Gruppe aufgeben muss. Der PROMOTER behält sich das Recht vor, unter den Personen, die als Reservekandidaten ausgewählt wurden, eine(n) neue(n) Kandidatin/en zu wählen, der zur Gruppe stößt je nach dem, wo diese sich gerade befindet.
Sollte einer der Reisenden erkranken oder unter anderen gesundheitlichen Problemen leider, kümmert sich der PROMOTER solange um ihn, bis dieser sich wieder erholt hat. Im Falle, dass es sich um ein schwerwiegendes Problem handelt, endet die Teilnahme des Kandidaten an der Kampagne. Wenn der Reisende sich wieder erholt hat, kann er sich der Gruppe wieder anschliessen, je nach dem, wo diese sich gerade befindet.
ii.
Datum und Dauer der Reise:
Die Reise beginnt am 13. September 2010 und endet am 04. Oktober 2010. Das Enddatum kann sich je nach Umständen und/oder Vorkommnissen während der Reise verschieben.
Die Gesamtdauer der Reise beträgt 21 Tage (Abreise aus Spanien bzw. Deutschland eingeschlossen). Diese Dauer kann je nach Vorkommnissen während der Reise um einige Tage verlängert werden.
iii.
Ausrüstung und Reisegepäck:
Jede der drei Gruppen wird mit der folgenden Ausrüstung für die Reise ausgestattet bzw. muss diese bei sich führen:
-
Reisepapiere der einzelnen Gruppenmitglieder: Jedes Gruppenmitglied muss einen gültigen Reisepass, Personalausweis, eine Krankenversicherungskarte und den Versicherungsnachweis des PROMOTER mit sich tragen, um gegen alle Eventualitäten, die während der Reise entstehen können, abgesichert zu sein.
-
Reisekoffer: Der PROMOTER gibt jedem der Reisenden einen Reisekoffer mit. In diesem Koffer können die Reisenden all die Dinge mitnehmen, die dort hineinpassen und die ihnen nützlich erscheinen.
-
Gruppenkoffer: Die Reisegruppe führt zu jeder Zeit einen abgeschlossenen Koffer mit, den sie unter keinen Umständen während der Reise öffnen darf.
Der Koffer ist für einen der registrierten Web-User der Website bestimmt, der eine der Gewinnaktionen gewinnt.
Der Koffer bleibt bis zu dem Moment verschlossen, bis der registrierte Web-User der Homepage ihn öffnet.
iv.
Ausrüstung und Gepäck des Kameramanns:
Ein Kameramann begleitet die Gruppe auf ihrer Reise.
Der Kameramann bringt sein eigenes Gepäck mit und unterliegt keinen Beschränkungen in diesem Bereich.
v.
Reiseroute:
Die Reise beginnt in Korcula (Kroatien), und durchläuft weitere Orte, die den Gruppen von der zuständigen Kontaktperson des PROMOTERS mitgeteilt werden, bis sie zum Endziel gelangen, das die Reisenden vorher nicht kennen.
Der PROMOTER übernimmt die Kosten für den Transport der Reisenden von ihrer Heimatstadt bis zum Anfangsort der Reise.
vi.
Vorgeschriebene Zwischenstopps:
Während der Reise müssen drei obligatorische Zwischenstopps eingelegt werden, bevor das Endziel erreicht wird. Dies erfolgt in drei europäischen Städten, deren Namen den Reisenden jeweils am Anfang der vier Phasen der Reise mitgeteilt werden.
Sobald die Reise zu Ende ist, übernimmt der PROMOTER die Reisekosten für von ihm ausgewählte Beförderungsmittel, um alle Teilnehmer in ihre Heimatstadt zurück zu bringen.
vii.
Reisetagebuch der Gruppe:
Die Reisegruppe, die aus drei Personen besteht, muss täglich im Reisetagebuch ihre Erlebnisse festhalten.
Das Tagebuch muss abends geführt werden und dem Kameramann, der sie bis zum Ende der Reise begleitet, am folgenden Morgen überreicht werden, so dass dieser den Inhalt zusammen mit allem anderen Materialien bearbeiten kann, um das Endergebnis auf
www.bacardifreedomroute.com, wo die Reisenden außerdem einen Blog führen, zu veröffentlichen.
Die Gruppenmitglieder müssen ausserdem Bilder und Videomaterial von Personen aufnehmen, die sie kennenlernen, sowie von den Orten, wo sie übernachtet haben, von Parties, die sie besucht haben, von Restaurants wo sie zum Essen waren und von anderen Orten, die sie besucht haben. Diese Aufnahmen werden dem Kameramann zur Bearbeitung übergeben.
viii.
Reisebudget der einzelnen Gruppen:
Die Gruppen sind für die Gesamtdauer der Reise mit einem Reisebudget von € 2000 pro Person ausgestattet.
Für den Fall, dass ein Mitglied die Gruppe verlässt, und durch ein neues Mitglied ersetzt wird, erhält das neue Mitglied vom der PROMOTER € 50 für jeden verbleibenden Tag.
Der Kameramann hat sein eigenes Reisebudget, das er nicht mit seiner Gruppe teilen darf.
ix.
Unterkunft:
Die Reisenden können bei Freunden, Bekannten oder Leuten, die sie während der Reise kennenlernen, übernachten.
Es ist ihnen erlaubt, das Budget, dass ihnen der PROMOTER zugeteilt hat, für Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder andere Übernachtungsmöglichkeiten zu verwenden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit an öffentlichen Plätzen wie zum Beispiel Parks oder Stränden zu übernachten, solange sie die örtlichen Vorschriften, Gesetze und Gepflogenheiten respektieren.
x.
Transportmöglichkeiten während der Reise:
Die Teilnehmer können die folgenden Transportmöglichkeiten benutzen, um zum jeweiligen Etappenziel zu gelangen:
- Privater Transport: Fahrrad oder motorisierte Fahrzeuge wie zum Beispiel Auto, Motorrad, Lieferwagen oder LKW.
Diese Fahrzeuge können von Bekannten oder Autovermietungen geliehen bzw. gemietet werden oder Personen gehören, die sie während der Reise kennengelernt haben.
- Öffentliche Transportmittel: Die Reisenden können in Bussen, Zügen, Taxis, privaten und öffentlichen Booten und Schiffen sowie jeder anderen Art von öffentlichen Transportmöglichkeiten, die die Städte, die sie besuchen, anbieten, reisen, um an ihr angegebenes Ziel zu kommen.
xi.
Zu befolgendes Regelwerk für die Reise:
Die Teilnehmer können während jeder der vier Phasen ihre Reiseroute frei wählen. Erforderlich ist allein, an jedes der fünf Etappenziele zu gelangen, die den Teilnehmern zu einem angemessenen Zeitpunkt mitgeteilt werden.
Die Teilnehmer müssen zu jederzeit die Anweisungen PROMOTERs befolgen. Diese werden den Teilnehmern sowohl bei der Reisevorbereitung, im Reisehandbuch mit den Anleitungen, als auch am Anfang und während der Reise mitgeteilt.
Sollte ein Teilnehmer nicht mit dieser Regelung einverstanden sein, darf er die Reise nicht beginnen, da das Aufbrechen zur Reise als Einverständnis mit den genannten Vorschriften gilt.
Die Teilnehmer müssen außer den eben genannten Regeln besonderes Augenmerk auf die folgenden Verbote richten:
- Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strengstens untersagt.
- Es ist verboten, Schäden zu verursachen oder gegen Gesetze der besuchten Länder zu verstoßen.
- Es ist verboten, schwerwiegende Regelverstöße zu begehen.
- Es ist verboten, gegen die Gesetzgebung der besuchten Länder in irgendeiner Weise zu verstoßen (dies gilt ebenfalls für den Blog), oder Normen des Respekts und des Zusammenlebens nicht zu befolgen, insbesondere wenn dies zu einer Verschlechterung des Images und des guten Rufes des PROMOTERs und seiner Marken und/oder Produkte führen könnte.
Das Nicht-Einhalten dieser Anweisungen, Richtlinien und Vorschriften berechtigt den PROMOTER zum sofortigen Ausschluss der betroffenen Teilnehmer. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gemäß den gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.
c) Follow-up Phase und Interaktion auf der Webseite:
Das gesamte geschriebene, gefilmte und fotografierte Material, das während der Reise aufgenommen wird, wird dazu verwendet, verschiedene Zusammenfassungen zu erstellen, die dann auf der Homepage
www.bacardifreedomroute.com und in den Blogs der Teilnehmer zu sehen sind.
Diese Materialien werden all den Web-Usern zugänglich gemacht, die sich anmelden bzw. registrieren und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Homepage akzeptieren.
Die registrierten Web-User können an einer Gewinnaktion teilnehmen und den Koffer der Reisegruppe gewinnen.
6. – BEACHTUNG UND EINRÄUMUNG VON URHEBERRECHTEN, PERSÖNLICHKEITSRECHTEN ETC.
Der Teilnehmer verpflichtet sich damit, daran mitzuwirken, dass fremde Urheber- und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Ferner räumt er dem PROMOTER weitgehend die Nutzung eigener Persönlichkeits- und Urheberrechte ein, die im Vorfeld oder im Laufe des Castings sowie im Laufe der Reise entstehen können. Im Laufe des Castings betrifft dies insbesondere das einzureichende Video (z.B. Ziff. 5.3. a) i.). Im Laufe der Reise geht es insbesondere um das Tagebuch der Gruppe sowie um zu erstellendes Bild- und Videomaterial (z.B. Ziff. 5.3. b) vii.). Insbesondere gilt:
6.1 Einhaltung von Regeln (Casting)
Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass ihre zum Casting eingereichten Videos den folgenden Regeln entsprechen (eine Nichteinhaltung berechtigt den PROMOTER unter anderem zur Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers):
a. Bei den Videos muss es sich um Originalarbeiten handeln, deren Rechte ausschließlich dem Teilnehmer gehören. Dies bedeutet, dass Teilnehmer ohne die erforderlichen Zustimmungen sonstiger Rechteinhaber keine Videos hochladen dürfen, die sie nicht selbst gedreht haben. Der Teilnehmer darf in seinen Videos keine Inhalte verwenden, deren Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte bei Dritten liegen, wie zum Beispiel Musiktitel, Drehbücher, Ausschnitte urheberrechtlich geschützter Programme oder Videos von Dritten.
b. Videos dürfen kein geistiges Eigentum Dritter enthalten oder verletzen und die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzen.
c. Personen, die in dem Spot dargestellt sind, müssen dieser Darstellung schriftlich zugestimmt haben.
d. Videos dürfen keine diffamierenden oder böswilligen Inhalte aufweisen.
g. Videos dürfen keine Anspielungen auf Konkurrenzprodukte des PROMOTERS enthalten.
Die Nichteinhaltung einer der vorstehenden Bedingungen berechtigt den PROMOTER, den betreffenden Teilnehmer zu disqualifizieren. Bacardi ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Vielmehr kann Bacardi nach eigenem Ermessen Ausnahmen von den vorstehenden Bedingungen sowie den weiteren Bedingungen des Wettbewerbs zulassen. Sonstige Ansprüche des PROMOTERS bleiben unberührt.
6.2 Prüfung der Videos, Bilder und Tagebucheinträge
Alle eingereichten Videos, Bilder und Tagebucheinträge werden vor der Präsentation auf der Website oder sonstiger Veröffentlichung überprüft. Der PROMOTER kann nach eigenem Ermessen eingereichte Videos, Bilder oder Tagebucheinträge vom Wettbewerb ausschließen, die ihrer Meinung nach eines oder mehrere Kriterien dieser Teilnahmebedingungen und der sonstigen Wettbewerbsbedingungen nicht erfüllen. Entsprechendes gilt für Videos, Bilder oder Tagebucheinträge, die während der Reise entstehen. Der PROMOTER begrüßt Feedback von Besuchern der Website, wenn solche Besucher der Meinung sind, einen Verstoß gegen diese Regeln bei einem hochgeladenen Eintrag melden zu müssen.
6.3 Einräumung von Rechten und Beachtung fremder Rechte
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass Bacardi Videos, Bilder, Tagebucheinträge oder sonstiges Material (nachfolgend „Material“) – ganz oder teilweise - zum Zwecke der Werbung für den PROMOTER, die mit dem PROMOTER verbundenen Unternehmen sowie die vom PROMOTER und den genannten Unternehmen vertriebenen Waren und Dienstleistungen verwendet.
Die Teilnehmer stellen sicher, dass weder bei Herstellung noch bei Verwertung der Videos, Bilder oder Tagebucheinträge Rechte von dritten Personen verletzt werden. Insbesondere stellen die Teilnehmer sicher:
- Die übertragenen Rechte sind weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet noch wurden Dritte mit ihrer Wahrnehmung beauftragt.
- Weder bei der Herstellung noch bei der Verwendung der Videos, Bilder oder Tagebucheinträge werden Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer oder Dritter verletzt.
- Die Teilnehmer werden alle insoweit erforderlichen Rechte erwerben bzw. haben dies bereits getan. Dies betrifft insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte, z.B. Persönlichkeitsrechte.
Die Teilnehmer halten den PROMOTER von entgegenstehenden Ansprüchen Dritter freigehalten.
Die Teilnehmer können nicht beanspruchen bzw. verzichten darauf, dass die Videos, Bilder oder Tagebucheinträge mit einer Urheberbezeichnung o.ä. versehen werden (§ 13 UrhG).
Die Teilnehmer sind bereits jetzt mit Änderungen und/oder Umgestaltungen an den Videos, Bildern oder Tagebucheinträgen durch den PROMOTER oder von ihm beauftragte Dritte einverstanden.
Der Teilnehmer überträgt hiermit an die Bacardi GmbH die Rechte zur Verwendung des produzierten Materials, insbesondere der Videos, der Fotos, der Tagebuchaufzeichnungen und der Blogs. Darüber hinaus gelten die Regelungen zur
Rechteübertragung.
6.4 Teilnahme an Werbeveranstaltungen
Nach Beendigung der Werbeveranstaltung und für weitere sechs Monate verpflichten sich die Teilnehmer der Reise, an allen Programmen und Interviews, die vom PROMOTER für die Kommunikationsmedien organisiert werden und im Zusammenhang mit der "Bacardi Freedom Route“ stehen, teilzunehmen.
6.5 Keine Beeinträchtigung des Rufs
Der Teilnehmer unterlässt alle Auftritte und Bekanntgaben in den Medien oder auf Tonträgern, ebenso alle Äußerungen, die sich gegen verantwortungsbewussten oder moderaten Konsum alkoholischer Getränke richten und verzichtet auf alle Handlungen, Erklärungen oder Aussagen, die das Ansehen von BACARDI ESPAÑA, S.A. und/oder BACARDI GMBH, deren Filialen, Tochtergesellschaften und/oder Unternehmen der BARCARDI Gruppe, ihrer Marken oder der Veranstaltung „Bacardi Freedom Route" oder anderer Teilnehmer bzw. Organisatoren schmälern oder in Misskredit bringen könnten.
Für den Fall, dass der Teilnehmer gegen eine der Pflichten dieser Ziffer 6.5 verstoßen sollte, entrichtet er an die Bacardi GmbH eine angemessene, von dieser festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe. Im Falle eines Dauerverstoßes kann eine Vertragsstrafe wiederholt festgesetzt werden. Der Mindestbetrag der Vertragsstrafe beträgt EUR 500,00. Sonstige Ansprüche des PROMOTERS bzw. der Bacardi GmbH bleiben unberührt.
7.- VERWENDUNG VON DATEN - DATENSCHUTZ
Von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellte oder erlangte Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) genutzt und gespeichert.
Alle von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten persönlichen Angaben werden vom PROMOTER ausschließlich zu Zwecken dieses Wettbewerbs oder wie in diesen Teilnahmebedingungen ausgeführt verwendet.
Darüber hinaus werden Teilnehmer auf der Website ggf. gefragt, ob sie per E-Mail über neuste Meldungen und Informationen vom PROMOTER und seinen verbundenen Unternehmen informiert werden möchten. Sollte ein Teilnehmer diesem zustimmen und zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, diese Informationen nicht mehr erhalten zu wollen, sollte er hierfür den Stornierungs-Link verwenden, der in den E-Mails enthalten ist. Für die
Datenschutzrichtlinie des PROMOTERs siehe.
8.- AUSSCHLUß VON RECHTSANSPRÜCHEN
Die Bacardi Freedom Route ist kein Wettbewerb. Es geht nicht darum, schnell ein Ziel zu erreichen. Vielmehr sind der Weg und das Erleben vieler wunderbarer, außergewöhnlicher Momente das Ziel. Deshalb gilt: Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Kampagne, einem Casting und/oder der Reise. Ferner besteht kein Anspruch der Teilnehmer darauf, dass das Material ganz oder teilweise oder in einer bestimmten Weise veröffentlicht wird. Auch können sie für ihre Mitwirkung an der Reise oder für die Übertragung von Rechten an den PROMOTOR bzw. die Bacardi GmbH und deren anschließende Verwendung keine Vergütung oder sonstige Zahlungen oder Leistungen verlangen.
9.- SCHLUßVORSCHRIFTEN
9.1.- Änderung der Grundsätze
Der PROMOTER behält sich das Recht vor, jederzeit die Bedingungen dieser Teilnahmebedingungen zu ändern oder die Kampagne abzusagen und den zeitlichen oder geografischen Rahmen der Kampagne auszuweiten oder zu begrenzen, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen und die Änderung angemessen ist.
9.2.– Annahme der Grundsätze
Die Beteiligung an der Kampagne setzt die Annahme dieser Teilnahmebedingungen durch die Teilnehmer voraus.
9.3.– Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den Vorschriften der deutschen Zivilprozeßordnung. Ein ausländischer Gerichtsstand ist ausgeschlossen.